| Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind täglich von 22.00 – 7.00 Uhr sowie von 13.00 – 15.00 Uhr. |
| An Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien Baden-Württembergs ist das Fahren mit PKW und Motorrädern auf dem ganzen Campingplatz
während der Ruhezeiten untersagt. |
| Radio/Stereoanlagen und
Fernsehgeräte sind auf Zeltlautstärke einzustellen. |
| Bitte beachten Sie, dass während der Ruhezeiten
an Sonn - und Feiertagen und in den BW-Ferien das Ein- und Ausfahren nicht möglich ist. |
| In den Wintermonaten bei ausreichender Schneelage und wenn Skilifte in Betrieb sind, ist das Ein- und Ausfahren während der Mittagsruhe möglich. |
| Die Benützung des Not-Tors ist nur bei echten Notsituationen
gestattet. |
| Hämmern, Sägen, Rasenmähen mit Motormähern (
elektrisch oder Benzin) sowie sämtliche ruhestörende Geräusche sind an allen Tagen des Jahres in den Ruhezeiten grundsätzlich zu unterlassen. |
| Hunde müssen unbedingt an der Leine geführt werden. Entstandene Verunreinigung durch einen Hund im Campinggelände muss der Hundebesitzer sofort beseitigen. |
| Bitte beachten Sie, dass die Zu- und Abfahrt zum Campingplatz in der Zeit von 20.00 - 8.00 Uhr für Zweiradfahrzeuge mit Motor gesperrt ist. |