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Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind täglich von 22.00 – 7.00 Uhr sowie von 13.00 – 15.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien Baden-Württembergs ist das Fahren mit PKW und Motorrädern auf dem ganzen Campingplatz während der Ruhezeiten untersagt. 
Radio/Stereoanlagen und Fernsehgeräte sind auf Zeltlautstärke einzustellen.
Bitte beachten Sie, dass während der Ruhezeiten an Sonn - und Feiertagen und in den BW-Ferien das Ein- und Ausfahren nicht möglich ist.
In den Wintermonaten bei ausreichender Schneelage und wenn Skilifte in Betrieb sind, ist das Ein- und Ausfahren während der Mittagsruhe möglich.
Die Benützung des Not-Tors ist nur bei echten Notsituationen gestattet.
Hämmern, Sägen, Rasenmähen mit Motormähern ( elektrisch oder Benzin) sowie sämtliche ruhestörende Geräusche sind an allen Tagen des Jahres in den Ruhezeiten grundsätzlich zu unterlassen.
Hunde müssen unbedingt an der Leine geführt werden. Entstandene Verunreinigung durch einen Hund im Campinggelände muss der Hundebesitzer sofort beseitigen.
Bitte beachten Sie, dass die Zu- und Abfahrt zum Campingplatz in der Zeit von 20.00 - 8.00 Uhr für Zweiradfahrzeuge mit Motor gesperrt ist.
 
 

Alb-Camping Westerheim
DE-72589 Westerheim
Tel. 07333-6140
Fax 07333-7797

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